3G-Regelung

Liebe Sportfreunde,  mit Wirkung vom 08.09.21 ist der Sportbetrieb nur unter der 3 G-Regelung und Kontakterfassung möglich. Schüler unterliegen der Testpflicht in der Schule und benötigen somit keinen Nachweis für die Teilnahme am Sport. Der ausgehängte Hygieneplan gilt weiterhin.  LG der Vorstand